AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Furti Performance
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Geltungsbereich
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Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Furti Performance, Roßbruck 43, 3971 St. Martin (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Kunden im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sowie Unternehmern.
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Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
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Vertragsgegenstand
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Gegenstand ist die Folierung von Fahrzeugen, insbesondere Voll- und Teilfolierung, Lackschutzfolie (PPF) sowie Folierungen von Möbeln, Fenstern, und anderen Gegenständen.
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Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot/Auftrag.
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Vertragsschluss
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Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Je nach Wirtschaftslage können die Preise nur für einen geringen Zeitraum garantiert werden.
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Der Vertrag kommt durch schriftliche/mündliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande.
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Preise und Zahlungsbedingungen
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Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer (sofern anwendbar).
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Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig.
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Anzahlung (üblich: 30–50 %) je nach Leistungsumfang zu verlangen.
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Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (bei Unternehmern) bzw. § 1000 ABGB.
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Mitwirkungspflichten des Kunden
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Das Fahrzeug ist gewaschen und frei von groben Verschmutzungen zu übergeben.
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Zerlege- bzw. Montagearbeiten von diversen Bauteilen können nach Absprache vom Kunden erledigt werden.
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Vorschäden (insbesondere Lackschäden, Nachlackierungen, Rost, Steinschläge, andere Beschädigungen) sind vor Auftragserteilung offenzulegen.
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Unterbleibt diese Offenlegung, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus resultierende Schäden (Lackablösungen, etc.).
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Beschaffenheit des Fahrzeugs / Risiken bei einer Folierung
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Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass:
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bei beschädigten oder nachlackierten Oberflächen Haftungsprobleme auftreten können
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beim Entfernen der Folie Lackablösungen möglich sein können, insbesondere bei nachlackierten Bauteilen, bzw. älteren nicht gut gepflegten Lacken
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an Kanten, Sicken und komplexe Bauteile technisch bedingt, je nach Art der Folie, diese nicht vollständig nahtlos (in einem Stück) foliert werden können.
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Diese Eigenschaften stellen keinen Mangel dar, sofern sie dem Stand der Technik entsprechen.
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Ausführung der Leistung
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Die Verarbeitung erfolgt nach branchenüblichen Standards.
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Geringfügige Farbabweichungen, Materialspannungen oder Einschlüsse (z.B. Staubpartikel in minimalem Umfang) sind technisch nicht vollständig vermeidbar und gelten daher nicht als Mangel.
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Gewährleistung (Mängelhaftung)
- Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des ABGB (§§ 922 ff).
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Die Gewährleistungsfrist beträgt:
- 2 Jahre für Verbraucher
- 1 Jahr für Unternehmer (sofern zulässig vereinbart)
- Von der Gewährleisung ausgeschlossen sind:
- Schäden durch unsachgemäße Pflege (z.B. Hochdruckreiniger unter falschem Winkel, zu geringer Abstand beim Waschen)
- mechanische Einwirkungen (Steinschläge, Kratzer)
- chemische Einflüsse (Reinigungsmittel, Lösungsmittel)
- Der Kunde hat Mängel unverzüglich anzuzeigen.
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Haftung
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Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
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Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und Nutzungsausfall ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
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Termine & Leistungsausführung
- Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert.
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Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen oder unvorhersehbarer technischer Probleme verlängern die Frist angemessen.
- Werden Termine vom Kunden nicht eingehalten, oder zeitgerecht ( spätestens 1 Woche vor dem geplanten Termin) verschoben/storniert, kann der Auftragnehmer einen Verdienstausfall in Rechnung stellen. Insbesondere dann, wenn für den Auftrag eigens Material besorgt wurde, welches anderweitig keine Verwendung findet, wird das dem Kunden in Rechnung gestellt.
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Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die erbrachte Leistung bzw. das verwendete Material im wirtschaftlichen Eigentum des Auftragnehmers, soweit rechtlich zulässig.
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Pflege & Nutzung
- Der Kunde erhält verbindliche Pflegehinweise.
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Bei Nichtbeachtung der Pflegehinweise entfällt
die Gewährleistung, soweit der Schaden darauf zurückzuführen ist.
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Rücktritt / Stornierung
- Bei Verbraucherverträgen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen gilt das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß FAGG.
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Kein Widerrufsrecht besteht bei individuell angefertigten Leistungen (§ 18 Abs 1 Z 3 FAGG).
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Bei Stornierung durch den Kunden nach Terminvereinbarung kann eine angemessene Stornogebühr (z. B. 20–50 %) verrechnet werden.
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Material welches für einen stornierten Auftrag eigens angeschafft wurde, und nicht anderweitig Verwendung finden kann, wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
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Datenschutz
- Kundendaten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung gemäß DSGVO verarbeitet.
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Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
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Gerichtsstand & anwendbares Recht
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
- Für Unternehmer wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
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Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen aufrecht.
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Änderungen bedürfen der Schriftvorm.



