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AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Furti Performance

  1. Geltungsbereich

    1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Furti Performance, Roßbruck 43, 3971 St. Martin (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Kunden im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sowie Unternehmern.

    2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

  1. Vertragsgegenstand

    1. Gegenstand ist die Folierung von Fahrzeugen, insbesondere Voll- und Teilfolierung, Lackschutzfolie (PPF) sowie Folierungen von Möbeln, Fenstern, und anderen Gegenständen.

    2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot/Auftrag.

  1. Vertragsschluss

    1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Je nach Wirtschaftslage können die Preise nur für einen geringen Zeitraum garantiert werden.

    2. Der Vertrag kommt durch schriftliche/mündliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer (sofern anwendbar).

    2. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig.

    3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Anzahlung (üblich: 30–50 %) je nach Leistungsumfang zu verlangen.

    4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (bei Unternehmern) bzw. § 1000 ABGB.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

    1. Das Fahrzeug ist gewaschen und frei von groben Verschmutzungen zu übergeben.

    2. Zerlege- bzw. Montagearbeiten von diversen Bauteilen können nach Absprache vom Kunden erledigt werden.

    3. Vorschäden (insbesondere Lackschäden, Nachlackierungen, Rost, Steinschläge, andere Beschädigungen) sind vor Auftragserteilung offenzulegen.

    4. Unterbleibt diese Offenlegung, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus resultierende Schäden (Lackablösungen, etc.).

  1. Beschaffenheit des Fahrzeugs / Risiken bei einer Folierung

    1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass:

      • bei beschädigten oder nachlackierten Oberflächen Haftungsprobleme auftreten können

      • beim Entfernen der Folie Lackablösungen möglich sein können, insbesondere bei nachlackierten Bauteilen, bzw. älteren nicht gut gepflegten Lacken

      • an Kanten, Sicken und komplexe Bauteile technisch bedingt, je nach Art der Folie, diese nicht vollständig nahtlos (in einem Stück) foliert werden können.

    2. Diese Eigenschaften stellen keinen Mangel dar, sofern sie dem Stand der Technik entsprechen.

  2. Ausführung der Leistung

    1. Die Verarbeitung erfolgt nach branchenüblichen Standards.

    2. Geringfügige Farbabweichungen, Materialspannungen oder Einschlüsse (z.B. Staubpartikel in minimalem Umfang) sind technisch nicht vollständig vermeidbar und gelten daher nicht als Mangel.

  1. Gewährleistung (Mängelhaftung)

    1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des ABGB (§§ 922 ff).
    2. Die Gewährleistungsfrist beträgt:

      1. 2 Jahre für Verbraucher
      2. 1 Jahr für Unternehmer (sofern zulässig vereinbart)
    3. Von der Gewährleisung ausgeschlossen sind:
      1. Schäden durch unsachgemäße Pflege (z.B. Hochdruckreiniger unter falschem Winkel, zu geringer Abstand beim Waschen)
      2. mechanische Einwirkungen (Steinschläge, Kratzer)
      3. chemische Einflüsse (Reinigungsmittel, Lösungsmittel)
    4. Der Kunde hat Mängel unverzüglich anzuzeigen.
  2. Haftung

    1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

    2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

    3. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und Nutzungsausfall ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
    4. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
  3. Termine & Leistungsausführung

    1. Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert.
    2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen oder unvorhersehbarer technischer Probleme verlängern die Frist angemessen.

    3. Werden Termine vom Kunden nicht eingehalten, oder zeitgerecht ( spätestens 1 Woche vor dem geplanten Termin) verschoben/storniert, kann der Auftragnehmer einen Verdienstausfall in Rechnung stellen. Insbesondere dann, wenn für den Auftrag eigens Material besorgt wurde, welches anderweitig keine Verwendung findet, wird das dem Kunden in Rechnung gestellt.
  4. Eigentumsvorbehalt

    1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die erbrachte Leistung bzw. das verwendete Material im wirtschaftlichen Eigentum des Auftragnehmers, soweit rechtlich zulässig.
      1. Pflege & Nutzung

        1. Der Kunde erhält verbindliche Pflegehinweise.
        2. Bei Nichtbeachtung der Pflegehinweise entfällt

      die Gewährleistung, soweit der Schaden darauf zurückzuführen ist.

  5. Rücktritt / Stornierung

    1. Bei Verbraucherverträgen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen gilt das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß FAGG.
    2. Kein Widerrufsrecht besteht bei individuell angefertigten Leistungen (§ 18 Abs 1 Z 3 FAGG).

    3. Bei Stornierung durch den Kunden nach Terminvereinbarung kann eine angemessene Stornogebühr (z. B. 20–50 %) verrechnet werden.

    4. Material welches für einen stornierten Auftrag eigens angeschafft wurde, und nicht anderweitig Verwendung finden kann, wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

  6. Datenschutz

    1. Kundendaten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung gemäß DSGVO verarbeitet.
    2. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

  7. Gerichtsstand & anwendbares Recht

    1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    2. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

    3. Für Unternehmer wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
  8. Schlussbestimmungen

    1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen aufrecht.
    2. Änderungen bedürfen der Schriftvorm.